Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Trainingcenter „AbwehrKraft I Selbstverteidigung + Fitness“, rechtliche Bezeichnung AbwehrKraft Inh. Thorsten Steubesand e.K. (nachfolgend nur „AbwehrKraft“ genannt).

1. Laufzeit

Die Mitgliedschaft wird zunächst für die Erstlaufzeit von 12 Monaten verbindlich abgeschlossen und verlängert sich automatisch um 1 Monat, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Flex-Tarife sind monatlich kündbar.

2. Kündigung

Die Kündigung kann zum Ende der jeweiligen Laufzeit mit einer Frist von einem Monat durch das Mitglied oder „AbwehrKraft“, erklärt werden. Die Kündigung hat in Schrift- oder Textform zu erfolgen.

3. Beitragszahlung

„AbwehrKraft“ erhebt für seine Dienstleistungen Beiträge. Die Preise sind bekanntgemacht* und werden Vertragsbestandteil. Zu den jeweils gültigen Beiträgen erhebt „AbwehrKraft“ eine Anmeldegebühr**. Die Beitragszahlung ist im Rahmen der SEPA-Lastschriftverfahrens monatlich im Voraus, spätestens am vorletzten Banktag des Vormonats, zu leisten. „AbwehrKraft“ führt die Beitragserhebung und den Einzug mit dem Unternehmen „Finion Capital GmbH“ durch. Der Beitrag ist auch dann bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zahlbar, wenn die Übungsstunden nicht besucht werden. Befindet sich das Mitglied mit der Entrichtung von Beiträgen im Verzug, so kann das Trainingscenter für jede weitere Anmahnung der rückständigen Beiträge eine Kostenpauschale für Porto und Materialkosten in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten verlangen. Für Rücklastschriften wird eine Gebühr in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren berechnet. Bei rückständigen Beiträgen und oder Rücklastschriften kann eine zusätzliche Gebühr von 15,-€ erhoben werden. „AbwehrKraft“ behält sich jährliche Preisanpassungen vor, dem Mitglied wird im Gegenzug aber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das binnen eines Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens ausgeübt werden muss. Ansonsten gelten die Preisanpassungen als akzeptiert und werden Vertragsbestandteil.

4. Corporate Ermäßigung – Ermäßigung für Azubis, Schüler, Studentenoder andere Personengruppen / (optional)

Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied zahlt den regulären Mitgliedsbeitrag. Das Mitglied ist verpflichtet, „AbwehrKraft“, jede Änderung der Berechtigungsvoraussetzung mitzuteilen. Das Mitglied verpflichtet sich bei einem Versäumnis dieser Mitteilung, die Differenz zum regulären Tarif rückwirkend bis zu dem Monat nachzuzahlen, an dem er aus dem für ihn günstigeren beruflichen Status ausgetreten ist. Einzelne Ermäßigungsarten können nicht kombiniert werden. Dieser Punkt ist optional, je nach Begebenheit kann es sein, dass „AbwehrKraft“ keine vergünstigten Tarife anbietet.

5. Rechte des Mitglieds

„AbwehrKraft“ bietet das Selbstverteidigungs­system Krav Maga an mindestens zwei verschiedenen Kalendertagen für jeweils eine Zeitstunde in der Woche an. Darüber hinaus bietet AbwehrKraft noch weitere Aktivitäten (Kurse, z.B. Krav-X, etc.) an. Dieses Angebot ist jedoch ergänzend zum Krav Maga Training und stellt somit ein Ad-On dar. Die einzelnen Zusatzangebote können sich ändern in Art, Form und Anzahl. Änderungen werden bekanntgegeben*. Das Mitglied ist berechtigt, an allen Übungsstunden (welche für seine Altersstufe und Geschlecht bestimmt sind) gemäß des jeweils abgeschlossenen Vertragsmodells teilzunehmen, diese sind jederzeit im Internet auf der Homepage www.abwehr-kraft.com einsehbar oder an den Aushängen im Center zu finden. Die Trainingszeiten werden damit Vertragsbestandteil. Änderungen der Übungszeiten aufgrund höherer Gewalt oder Untergang behalten wir uns vor. An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Training statt! Sollten sich im Rahmen von Schulferien gesonderte Schließzeiten ergeben werden diese mindestens einen Monat vorher bekanntgegeben*. Der Center ist berechtigt an 21 Kalendertagen im Jahr zu schließen. Diese Schließzeiten beinhalten auch Ausfälle aufgrund von Krankheit, Ferien oder Urlaub und werden rechtzeitig nach Kenntnisnahme bekanntgegeben*. Bei längeren Schließzeiten, als die angekündigten 21 Kalendertage, hat das jeweilige Mitglied das Recht der Vertragsverlängerung (auf Antrag) für den entsprechenden Zeitraum. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Anmeldung sind nicht übertragbar.

6. Krankheit / Ausfallzeit

Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, bspw. durch Krankheit, Urlaub, berufliche Verhinderung etc., entbinden nicht von den Verpflichtungen dieses Vertrages. Bei wichtigen Gründen, wie zum Beispiel einer dauerhaften ernsthaften Erkrankung, Schwangerschaft etc., kann der Vertrag für eine bestimmte Zeit ruhend gestellt oder gekündigt werden. Der wichtige Grund ist nachzuweisen, z.B. durch Attest.

7. Verlegung der Trainingsräume / Höhere Gewalt

Die Verlegung der Trainingsräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Wird es dem Trainingscenter aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, die Ausfallzeit für die Dauerdes Vertrages nachzuholen.

8. Haftungsausschluss

AbwehrKraft haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens AbwehrKraft (bzw. seiner Trainer/innen) beruhen. AbwehrKraft haftet auch für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens AbwehrKraft beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf. Für durch Dritte entwendete Garderobe, Wertgegenstände (inklusive elektronischer Geräte wie Mobiltelefone (inklusive Smartphones), Pager, Tablets, Walkman/ MP3 Player oder ähnliches) und Geld (inklusive EC-Karten, Kreditkarten, andere Debit-/Kreditkarten, oder ähnliches), wird die Haftung des Trainingscenters auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

9. Änderungen der AGB/ Änderungsvorbehalt

Es obliegt dem Mitglied, Änderungen seiner Anschrift oder seiner Bankverbindung dem Trainingscenter umgehend mitzuteilen.

AbwehrKraft ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte, gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird AbwehrKraft das Mitglied unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt genannte E-Mail-Adresse des Mitglieds informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn das Mitglied nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis AbwehrKraft gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

10. Hausverbot (hängt im Center aus)

Handelt das Mitglied wiederholt und nachhaltig in grober Weise der Hausordnung des jeweiligen Trainingscenters oder den allgemeinen Regeln des Anstands zuwider, oder lässt das Mitglied dahingehende Ermahnungen der Trainer unbeachtet, so ist das Trainingscenter berechtigt, dem Mitglied nach vorherigem Hinweis, Hausverbot zu erteilen und das Mitgliedsverhältnis zu kündigen. In diesem Fall bleibt das Mitglied verpflichtet, die Beiträge bis zum Ablauf der Kündigungszeit weiter zu entrichten.

Inhaber von AbwehrKraft I Selbstverteidigung + Fitness

AbwehrKraft Inh. Thorsten Steubesand e.K.
Stormarnstr. 41 // 24113 Kiel
ts@abwehr-kraft.com
+49 431 / 69671911

* Die Bekanntmachung erfolgt über Aushänge im Center und entsprechenden Mitteilungen auf unseren Onlineportalen (Homepage und Facebook-Seite).
** Einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 25,-€. Diese beinhaltet Erstanlegung im System, Check-In Einrichtung, etc.